Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge in 2012

In 2012 kommt es zu gesetzlichen Änderungen, die auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) betreffen. Durch die Erhöhung der Regelaltersgrenze von 60 auf 62 Jahre werden auch die Grenzen für die vorgezogene Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung angehoben.

Demzufolge gilt ab dem 1. Januar 2012 bei Neuzusagen die Vollendung des 62. Lebensjahres als frühestmöglicher Zeitpunkt für die Inanspruchnahme der bAV. Zum anderen gelten ab dem 22.12.2012 Unisex-Tarife, die über ihre geschlechtsneutralen Prämien und Leistungen ebenfalls die bAV beeinflussen. Darüber hinaus wirkt sich auch die Absenkung des Garantiezinses für Lebens- und Rentenversicherungen von 2,25 auf 1,75 Prozent in 2012 auf die Renten und Leistungen der bAV aus.